I. Grundlagen ma. Landfriedensregelung L. bezeichnet seit dem MA eine auf Gewaltverzicht gegründete, räumlich organisierte und urspr. zeitlich meist befristete Friedensordnung (Frieden). Die frühen L. sind zwar explizit räumlich orientiert und werden für eine provincia, patria oder ein regnum aufgerichtet (Wadle, 39), aber der dt. Terminus „Land“ als Referenzbegriff für Frieden tritt erst im Verlauf des 13. Jh. auf. Das dt. Wort L. findet sich wohl erst in der zweiten Hälfte des 13. ...
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