Die Durchsetzung der zunächst auf bestimmte Zeiträume beschränkten Landfrieden wurde durch Ausschüsse überwacht, die als „Landfriedensgerichte“ bezeichnet wurden. Sie entstanden im Hoch- und SpätMA als Sondergerichte (Sondergerichtsbarkeit) der Landfriedensbewegung.Im Unterschied zu anderen Gerichten waren sie von Landfriedensbündnissen (Bündnisrecht) und Landfriedenseinungen getragen. Häufig bildeten sie als politische Institution die Grundlage für die Durchsetzung des Rechts ...
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