I. Begriff und Charakter Das L. (iudicium provinciale, ~ comitiale, ~ generale, ~ maius; placitum, placitum provinciale, ~ terrae, ~ generale; comprovinciale ius; ius generale, plebiscitum generale; lantdinc; lantding) war seit der fränk. Zeit das für eine Grafschaft zuständige Hochgericht (Mallus, mallum, Hochgerichtsbarkeit) eines Grafen (iudicium cometiae). Es hatte in der Regel mehrere Dingstätten (Malstätten, Schrannen, Gerichtsstätte), an denen das echte Ding gehalten wurde, und ...
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