Als L. (auch Landesausschuss, Landwehr) wurde im frühneuzeitlichen Alten Reich ein aus Untertanen formierter paramilitärischer Verband bezeichnet, der sowohl ergänzend zum regulären Militär hinzutrat als auch spezifische Sicherheitsaufgaben wahrnahm. Bereits seit dem SpätMA waren zahlreiche Landesherren dazu übergegangen, aus dem allg. Landesaufgebot (Landfolge), das zeitlich und räumlich begrenzt zu Verteidigungszwecken einberufen wurde, engere Ausschüsse ausgewählter waffenfähiger ...
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