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Artikel Landrichter
Band III

Landrichter

Lück, Heiner

Auszug aus dem Inhalt von Landrichter

Der L. (landrechtara, iudex provinciae, ~ provincialis, ~ ordinarius; Pfleger, Landschulze) ist ein Amtsträger, welcher Gerichtsherr über das Landgericht ist oder/und dem Landgericht vor- bzw. beisitzt (Vorsitz, Beisitzer). Im MA ist der König höchster Richter des „Landes“ (landrechtara – Notker der Deutsche, um 1000 [DRW VIII, 565]), d.h. des Reiches (De koning is gemene richtere over al – Ssp Ldr III 26, 1; Der König ist gemeiner Richter überall). Er setzt L. ein: z.B. den iudex ...

Verweise

Landrichter verweist auf folgende Stichwörter
Bannleihe Bauer Bayern Beisitzer Der König ist gemeiner Richter überall Dorf Eigen Erbzins Exemtion Geistliche Gerichtsbarkeit Gerichtsherr Gerichtsverfahren Gerichtsverfassung König Landfrieden Landgericht Landoffizial Lehnrecht, Lehnswesen Mahl und Trunk Missetat Offizial Personalunion Pfandrecht Reichsjustizgesetze Richter Ritter Sachsen Sachsenspiegel Siegel Stadtrichter Vorsitz

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Landrichter:
Drost Laienspiegel Landfriedensgerichte Landgericht Landrechtsbücher Landvogt Leutkircher Heide Pflege, Pfleger Rechtsbücher

Schlagwort

Dem Stichwort Landrichter ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Gerichtsverfahren;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.landrichter

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