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Artikel Landsassen
Band III

Landsassen

Willoweit, Dietmar

Auszug aus dem Inhalt von Landsassen

I. Rechtsbücherzeit In den Rechtsbüchern werden die L. als der dritte, unterste Stand der Freien erwähnt (vgl. Bargilden und Pfleghafte). Nach Sachsenspiegel (Ssp) Ldr. I 2 §§ 1 und 4 sowie III 45 § 6 handelt es sich – im Gegensatz zu den Schöffenbarfreien und den abgabepflichtigen Grundbesitzern – bei L. um Freie ohne Grundeigentum (de komen unde varen gastes wise). Mit großer Wahrscheinlichkeit ist dieser Stand aus freigelassenen Leibeigenen (Leibeigenschaft) und Dienstmannen ...

Verweise

Landsassen verweist auf folgende Stichwörter
Adel Bargilden Bürger Deutschenspiegel Ding Freigelassene Freiheit Freilassung Glossen zum Sachsenspiegel Grundeigentum Grundherrschaft Herforder Rechtsbuch Königsbote Königsgericht Leibeigenschaft Leihe Ministeriale, Ministerialität Obrigkeit Pfleghafte Rechtszug Sachsenspiegel Schwabenspiegel Staatsrechtswissenschaft Stadt Stände, Ständewesen

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Landsassen:
Adel Bargilden Gerichtsverfassung Go Landmiliz Landsässiger Adel Lehnrecht, Lehnswesen Mediatisierung Pfeffinger, Johann Friedrich (1667-1730) Pfleghafte

Schlagwort

Dem Stichwort Landsassen ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Land und Landrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.landsassen

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