Das Adjektiv „ledig“ mit der allg. Bedeutung ‘frei’ bzw. ‘ungehindert’ tritt häufig in Paarformeln mit frei, quitt und los (Los und ledig) auf. Es hat je nach Kontext unterschiedlichste Bedeutungen: in Bezug auf Menschen z.B. ‘frei von Gefangenschaft’ oder in gerichtlichem Zusammenhang ‘freigesprochen’ bzw. ‘unschuldig’, durch Eid oder Eideshelfer ‘frei von Verdacht’ oder ‘frei von Klage’. Im Lehnswesen (Lehnrecht, Lehnswesen) bedeutet es ‘frei von ...
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