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Artikel Legalitätsprinzip
Band III

Legalitätsprinzip

Roth, Andreas

Auszug aus dem Inhalt von Legalitätsprinzip

Das L. verpflichtet die Ermittlungsbehörden, alle strafbaren Handlungen, für die zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, von Amts wegen zu verfolgen (§ 152 Abs. 2 StPO). Der Begriff geht genau wie sein Gegenpart, das Opportunitätsprinzip, auf die kontroversen Diskussionen um die Rolle von Polizei und Staatsanwaltschaft im 19. Jh. zurück. In den Zeiten zuvor hatte es keine entsprechende Norm gegeben, ja vor Einführung des Inquisitionsprozesses fehlte es überhaupt an einer ...

Verweise

Legalitätsprinzip verweist auf folgende Stichwörter
Anklage Aufklärung Beleidigung Inquisitionsprozess Kriminalität Körperverletzung Opportunitätsprinzip Polizei Popularklage Staatsanwaltschaft Strafprozess Strafprozessordnung Vergehen Übertretung

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Legalitätsprinzip:
Emminger-Verordnung Legitimität Opportunitätsprinzip

Schlagwort

Dem Stichwort Legalitätsprinzip ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Strafe und Strafrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.legalitaetsprinzip

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