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Artikel Lehnstaxe
Band III

Lehnstaxe

Rödel, Volker

Auszug aus dem Inhalt von Lehnstaxe

Als L. (taxa feudalis, sportula clientelaris, Symbolon, merces annotationis) wurde der Geldbetrag bezeichnet (Geld), der bei einer Belehnung an die Lehnskanzlei (Kanzlei) zur Entgeltung der Mühe der Beamten und Diener bezahlt werden musste (Lehnrecht, Lehnswesen). Als allgemeinste der Lehnsgebühren wurde sie von fast allen dt. Lehnskanzleien gefordert, sei es aufgrund von Gesetzen oder Verträgen oder nach dem Herkommen. Die L. darf nicht mit der Lehnware verwechselt werden, auch ersetzt sie, ...

Verweise

Lehnstaxe verweist auf folgende Stichwörter
Geld Hofmeister Hofämter Kanzlei Kanzler Kurfürsten Kämmerer Lehnrecht, Lehnswesen Lehnware Mainz Marschall Mutung Reichsfürsten Reichshofrat Truchsess Österreich

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Lehnstaxe:
Lehnware

Schlagwörter

Dem Stichwort Lehnstaxe sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Lehnswesen; Abgaben;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.lehnstaxe

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