„Leibesstrafen“ (seltener: Körperstrafen) ist die historisch gewachsene Sammelbezeichnung für alle unmittelbar am menschl. Körper, insbes. unter Verursachung körperl. Schäden und Schmerzen, vollzogenen (herrschaftl. bzw. obrigkeitl.) Strafen – soweit diese keine Todesstrafen sind. Das Wort ist in diesem Sinne in Rechtstexten seit dem späten MA geläufig (z.B. 1386: bei leibs straf) und wurde v.a. durch die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) 1532 als Unterkategorie der Peinlichen ...
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