Ein nach heutiger Auffassung dingliches Nutzungsrecht an fremder Sache (Sachenrecht). Ihm ist eine doppelte, nämlich inhaltliche und zeitliche Beschränkung immanent: Im Gegensatz zum Eigentum sind dem (den) Berechtigten nur einzelne Befugnisse eingeräumt und diese lediglich auf dessen (deren) Lebenszeit.Die L. ist typisch für die ma. Rechtskultur, und zwar nicht nur im dt. Rechtskreis, sondern v.a. auch im Common Law (life estate [Englisches Recht]). Sie wird den mannigfaltigsten Zwecken ...
Schlagwort
Dem Stichwort Leibzucht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.