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Artikel Leihhäuser
Band III

Leihhäuser

Amend-Traut, Anja

Auszug aus dem Inhalt von Leihhäuser

Unter den Begriff der L. (auch Versatzämter, Pfandhäuser, Pfandleihanstalten) lassen sich ursprünglich v.a. öffentl. Anstalten, nur vereinzelt auch private, dann obrigkeitlich konzessionierte Unternehmen fassen, die im Austausch für ein Faustpfand (Pfandrecht) Kredit gewähren. Hierbei handelt es sich meist um relativ niedrig verzinste Notkredite mit kurzer Laufzeit für Personen, die zu Krediten mit festen Zins- und Tilgungspflichten (Zins) keinen Zugang haben. Wird das Pfand nicht ...

Verweise

Leihhäuser verweist auf folgende Stichwörter
Augsburg Auktion Darlehen Exkommunikation Frankfurt am Main Fürsorge Gesetzgebung Gewerbe, Gewerbefreiheit Gewerbeordnung Juden Laterankonzilien Lombarden Nürnberg Pfandleihbanken Pfandrecht Sparkassen Stadtbücher Wucher Zins Zinsverbot

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Leihhäuser:
Darlehen Lombarden Personalkredit, Realkredit Pfandleihbanken Pfandrecht

Schlagwort

Dem Stichwort Leihhäuser ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Finanzwesen;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.leihhaeuser

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