1. Die L., in den älteren Handschriften meist consuetudines feudorum, stellen eine Verschriftlichung des im Raum der Lombardei im 11. und 12. Jh. entstandenen Lehnrechts dar. Es weist gegenüber dem zentraleurop., im fränk. Raum ausgebildeten Lehnrecht einige Besonderheiten auf: die frühe Verschriftlichung und auch Verwissenschaftlichung schon im Laufe des 12. Jh., die Anstöße durch einige markante gesetzgeberische Akte der dt. Könige und Kaiser (Lehnsgesetze), die Prägungen durch die ...
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