Die frankolat. Bezeichnung letus sowie das latinisierte Wort litus (‘Freigelassener, Minderfreier’) treten in den Leges barbarorum (Pactus Legis Salicae, Lex Salica, Pactus Alamannorum, Lex Alamannorum, Lex Ribuaria, Lex Francorum Chamavorum, Lex Saxonum, Lex Frisionum) auf. Die Bezeichnungen finden sich auch in Traditions- und Immunitätsurkunden (Urkunde; Immunität) des 8. bis 12. Jh. Das ursprünglich fränk. Wort letus (v. Olberg, 178) ist im Zusammenhang mit got. fralêts, ahd./bair. ...
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