Der Begriff „Lösung“ (oder Losung) wird in Rechtstexten in vielfältiger Bedeutung gebraucht. Er bezeichnet sowohl den Vorgang, mit dem eine Person oder Sache aus der Rechtsmacht einer anderen Person befreit wird, als auch das dafür zu entrichtende Lösegeld (Loskauf, Lösegeld). Aber auch der Gerichtstag (Gerichtsverfahren), an dem über eine derartige L. beraten wird, das Amt, der Ort oder die Frist, innerhalb der die L. erfolgen soll, werden mitunter als L. bezeichnet. Die wichtigsten ...
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