M. ist eine Bezeichnung für die „öffentliche“ brauchtümliche Vergabe von unverheirateten jungen Frauen an junge Männer (Brauchtum und Recht). Letztere können durch eine „Versteigerung“ (Auktion) ein Mädchen für einen bestimmten Zeitraum „erwerben“. Die in Deutschland bekannteste Form ist das „Mailehen“ (erster sicherer Beleg Köln 1538; vgl. Wey, 24–26). Das Wort „Mailehen“ wird erstmals 1530 genannt (DRW). Der Begriff ist wohl eine volkstümliche Anlehnung an ahd. ...
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