Der Terminus M. kennzeichnet die Art der Erbfolgeordnung bei durch Familienfideikommiss gebundenem Vermögen, wobei unter mehreren Anwärtern der älteste – in der Regel männliche – Verwandte als Alleinerbe den Vorzug erhält (daher auch Ältestenrecht).In weitem Sinn verursacht das M. – je nach Anordnung des Stifters – unterschiedliche Wirkungen: Als M. im engeren Sinn sah es – unter Ausschluss der Repräsentation (Eintrittsrecht) – die Nachfolge des gradnächsten Sohnes oder ...
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