I. Sklavistischer Kontext Mancipium (lat.) ist nach Köbler „im römischen Recht die Handgreifung, die dadurch erlangte, der Herrenstellung über Sklaven ähnliche Gewalt über ein fremdes Hauskind und übertragen der Sklave“. In den vergangenen Jahrzehnten ist in der Mediävistik das Pluralnomen M. zu einem Schlüsselwort des frühma. Sozialvokabulars im lat. Okzident geworden. Diese Aufwertung gründet in der umfassenden Anerkennung des Phänomens der Sklaverei nicht nur in der Antike, der ...
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