Unterschiedlich auch im Rechtswesen verwendet, bezeichnet M. (lat. ex manu datum „aus der Hand gegeben“, beauftragen, befehlen) grundsätzlich einen Auftrag oder eine Ermächtigung ohne genaue Handlungsanweisungen.Bereits in der Antike war der Begriff mehrdeutig.Im Röm. Reich beinhaltete mandatum ein ksl. Gebot oder auch einen Auftrag, eine Vollmacht. Im Unterschied zum Edikt ist das M. ursprünglich eine interne Dienstanweisung des Kaisers an seine Beamten (Beamtentum), zumeist zu ...
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