Der Begriff M. (von lat. maritare, ‘verheiraten’) ist mehrdeutig. Im MA bezeichnet er zum einen die Aus- bzw. Heimsteuer (Mitgift) einer Braut, zum anderen eine im Fall ungenossamer Ehe (Ungenosse) von der Frau aus ihrem Erbteil an den Herrn zu leistende Abgabe von mitunter beträchtlicher Höhe. Diese konnte sowohl einmalig als auch in Gestalt einer jährlich fälligen Rente erhoben werden und bezweckte, den durch die Ausheirat der Herrschaft entstandenen Verlust zu kompensieren. Für ...
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