M.en sind Darstellungen der räumlichen Ausdehnung einer Gemarkung oder einer Mark durch Beschreibung ihrer Grenzen. Sie sind zugleich Beschreibungen des räumlichen Geltungsgebiets bestimmter Rechte und Pflichten, bestimmter Ordnungen und Gesetze in MA und NZ. M.en können als bloße Beschreibungen eines Zustands oder aber als Protokolle vorangegangener Grenzbegehungen abgefasst sein. Rechtl. Verbindlichkeit erlangen sie i.d.R. nicht schon durch die Aufzeichnung, sondern erst durch Zustimmung ...
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