Das M. gehört zu der großen Symbolgruppe der Kreuze unter freiem Himmel, welche den rechtl. Status eines Ortes (z.B. Grenze; besonders befriedete oder sonst privilegierte Orte) oder eines bestimmten Ereignisses (z.B. Sühnekreuz [Sühne, Sühneverträge] für einen geschehenen Totschlag) bezeichnen. Die bestimmte Orte „befreienden“ Kreuze werden auch als „Freikreuze“ bezeichnet. Als solche können auch die M.e begriffen werden. Das erst spät (1724) nachweisbare nhd. Wort M. verbindet ...
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Dem Stichwort Marktkreuz ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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