Der heute nicht mehr gebräuchliche Ausdruck M. meint eine Beteiligung nach Verhältnis bzw. Anteil (pro rata) im Gegensatz zu Kopfteilen (pro capite).Im Lübischen Recht (ab 1275) bezeichnet M. den urspr. für die Verlustaufteilung im Gesellschaftsrecht geltenden Maßstab (Art. 168; nach der Ablösung des like deelen im 14. Jh. auch den Maßstab für die gesellschaftsrechtl. Gewinnteilung), die Verlustbeteiligung der an Bord vertretenen Händler beim Seewurf (Art. 89 u. 153), die ...
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