Der insbesondere im südöstlichen dt. Sprachraum verbreitete Ausdruck M. bezeichnet in erster Linie eine Zollabgabe, die für die Benutzung von Land- oder Wasserwegen zu entrichten war. Dem entspricht die mutmaßliche Herkunft aus dem got. Wort mota („ Zoll“), aus dem sich der seit dem 9. Jh. verbreitete Ausdruck muta entwickelt. Regelmäßig wird damit eine zollähnliche Abgabenschuld (und der Ort ihrer Erhebung) umschrieben (vgl. MGH DD LD / DD Kn / DD LJ, Nr. 24, S. 29 [Ludwig d. ...
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