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Artikel Medum
Band III

Medum

Dorn, Franz

Auszug aus dem Inhalt von Medum

M. (m., auch Medem, Meidem, Medom u.ä.) ist die aus dem fränkischen Recht stammende Bezeichnung für eine Grundstücksabgabe und zum Teil auch für das mit dieser Abgabe belastete Grundstück (M.land). Erstmals belegt ist der Begriff 902 (medema agrorum) in einer Königsurkunde für den Trierer Bischof. Er ist aber wohl wesentlich älter. Etymologisch wird er mit got. miduma und ahd. mittamo (‘Mitte’) in Verbindung gebracht.Die Abgabe belief sich zumeist auf ein Siebtel des ...

Verweise

Medum verweist auf folgende Stichwörter
Allmende Bischof Fiskus Grundherrschaft Grundstück Hessen Königsurkunde Landnahme Neubruchzehnt Pacht Sachsen Siebenbürgen Zehnt

Schlagwörter

Dem Stichwort Medum sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Abgaben; Agrarrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.medum

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