Das Wort M. leitet sich von mlat. maior ab. Angesiedelt ist es von Anfang an im Umfeld der Fronhöfe und der Grundherrschaft. Bereits in der Lex Salica kommt der maior vor, wo er an der Spitze des unfreien Gesindes eines Fronhofs steht. Im Capitulare de villis werden maiores im Kontext der kgl. Grundherrschaft genannt; sie unterstehen dort dem iudex, dem obersten Verwalter von Fiskalbezirken (MGH Capit. I Nr. 32 cap. 10). Die maiores dieser kgl. Landgüterordnung waren offenbar die Verwalter der ...
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