M. (ahd./mhd. mein-tât, as. mên(gi)dâd, ags. māndǣd, mnd. mêndât) begegnet lediglich in westgerm. und fränk. Quellen, wobei sich ein einheitlicher oder gar technischer Gebrauch als Oberbegriff nicht feststellen lässt. Als Synonym zu ags. und nordgerm. Neidingswerke, zu got. faírina sowie lat. scelus, facinus und maleficium ist M. eine Sammelbezeichnung für schwere Verstöße gegen Recht und Sitte, Misse- oder Freveltaten (Missetat), Verbrechen oder Sünden (Schmid VI, 372 f.; DRW IX, ...
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Dem Stichwort Meintat ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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