Der Ausdruck M. leitet sich von lat. magister her und ist „eine ehrende und titelhafte Bezeichnung, die verliehen wird infolge einer maßgebenden Stellung, Gelehrsamkeit oder Kunstfertigkeit“ (A. Kluge). In diesem Artikel wird unter dem M. der HandwerksM. verstanden: Eine Person, die einen kleingewerblichen Betrieb selbständig führt und hierfür eine vom Staat, einer Kommune oder einer Zunft verliehene Berechtigung besitzt. In der Regel hat diese Berechtigung die Mitgliedschaft in einer ...
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