1. Der Sache nach wird die M. im Langobardischen Recht als todeswürdiges Anzetteln eines Aufruhrs, seditio, im Heer (Ed. Roth. c. 6) bezeichnet. Zu den Vorläufern dürfte ferner die dem crimen laesae maiestatis (Majestätsverbrechen) zugeordnete Herisliz zu rechnen sein (Schminck, 39 ff.). Im Übrigen ist in manchen Quellen die M. nicht gesondert angesprochen (His II, 57). Die Deliktsbezeichnung (Delikt) folgt etym. aus dem mlat. movita (‘Bewegung’), woraus sich afranz. meute, émeute ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Meuterei sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.