I. MA und Frühe NZ M. ist das Strafrecht (Strafe, Strafrecht) für Militärangehörige (Soldat). Es geht, von Wurzeln in der Antike und im MA abgesehen (vgl. Hülle, Art. M., 556 f.; Sander; Jung), konkret greifbar auf die Kriegsartikel und das Kriegsrecht der Frühen NZ zurück. Im MA dienten gewohnheitsrechtl. Normen der Wahrung des urspr. sakral determinierten Heerfriedens. Sanktionen zum Erhalt des letzteren waren u.a.: Geldbußen (Buße), Schläge, Erhängen (Hängen), Ertränken, ...
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