I. Minister Minister (M.) (laut Leibniz von minus, ‘geringer’, ‘weniger’, wörtlich ‘der Geringere’) ist der durch eine bes. Verantwortung ausgezeichnete Leiter eines Ressorts der Exekutive an einer Schnittstelle zwischen politischer Leitungsebene und Verwaltung. In seiner ursprünglichen lat. Bedeutung bezeichnet M. einen ‘Diener’, also einen untergeordneten Gehilfen, ohne dass ein bes. Rechtsverhältnis damit verbunden war. Der Begriff überdauerte das antike Latein und wurde ...
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