Als M. (Cours d’amour) bezeichnet man fiktive Gerichtsverfahren, in denen adlige Damen Angelegenheiten der höfischen Minne verhandeln und Urteile über richtiges oder falsches Minneverhalten fällen. Literarisch belegt sind solche iudicia amoris erstmals in dem lat. Traktat De amore (um 1186) des Andreas Capellanus, das die jüngere Forschung (u.a. Knapp 2006) wieder eher dem Hof der Champagne zuweist (anders noch Karnein 1985, der den franz. Königshof favorisierte). Ein „Andreas ...
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