M., mitleidswürdige Personen, ist eine Sammelbezeichnung für Personengruppen, die als Objekte christl. caritas eine Sonderstellung und deswegen auch rechtl. Privilegierungen genießen sollten. Traditionsbildend wurde ein konstantinisches Gerichtsstandsprivileg aus dem Jahr 334 (Cod. 3.14), das Witwen, Waisen, Kranken und anderen unmittelbaren Zugang zur Höchsten Gerichtsbarkeit sowie das Privileg zusicherte, nur dort verklagt werden zu können. Die ma. Kirche baute darauf auf, um für diese ...
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