Auszug aus dem Inhalt von Missachtung des Gerichts
M. ist kein Terminus der dt. Rechtssprache, sondern eine Übertragung des im ags. Rechtskreis (Englisches Recht) gewohnheitsrechtl. anerkannten Tatbestandes contempt of court. Unter dieser Sammelbezeichnung werden alle Störungen der Justizausübung verstanden. Dementsprechend haben die Gerichte „an inherent power to punish all persons for contempt of their rules and orders, for disobedience of their process, and for disturbing them in their proceedings“ (Bouvier 228). Nach ma. dt. ...
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