Der vielschichtige Begriff M. bezeichnet einen rechtl. Sendungsauftrag im innerkirchlichen (Kirchenrecht, katholisches) wie im staatskirchenrechtl. (Staatskirchenrecht) Kontext. In kirchenrechtl. Hinsicht beschreibt er die Ermächtigung eines kirchlichen Oberen an einen Kleriker oder Laien, in einem bestimmten Umfang im Namen der Kirche zu wirken (eine Art „geistliche Vollmacht“). Da der Begriff vom CICan/1983 (Codex Iuris Canonici) nicht mehr verwendet wird, bleibt er rechtl. unscharf. Die ...
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