M. ist ein Terminus der franko-lat. Rechtssprache. Das altnl./westniederfränk. Wort ist etym. am ehesten zu germ. *missa- adj. ‘abwechselnd’ und *meiþ-a- v. ‘meiden’ zur idg. Wurzel *mei-t(h)- ‘wechseln, tauschen’ zu stellen.Das Wort erscheint in den Formen mithio, mi(t)tio, micio, mit(t)igo u.ä. (auch mitius, mithius?), in Urkunden, Formeln, Leges und Kapitularien vom Anfang des 6. Jh. bis ins 9. Jh.M. bezeichnet 1. die Verantwortlichkeit des Herrn für die Taten der von ihm ...
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