I. Moderner Monopolbegriff In der heute gebräuchlichen Bedeutung bezeichnet M. eine Form des Marktes, bei der ein Anbieter allein das Angebot eines bestimmten Guts kontrolliert und dessen Preis daher in bestimmten Grenzen frei festsetzen kann. Nach dem Entstehungsgrund werden zwei Hauptarten des M. unterschieden. Als ‚künstlich‘ gelten das ‚rechtl. M.‘, das durch gesetzlichen Befehl (Gesetz; Gesetzgebung) oder durch Ermächtigung entsteht, sowie das durch horizontale Abreden ...
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