M. ist die Bezeichnung der durch bestimmte (psychologische oder ethische) Merkmale qualifizierten Tötung eines Menschen. Mit der Landfriedensbewegung (Landfrieden) wurde M. als Friedensbruch zum todeswürdigen Verbrechen und fiel in die Zuständigkeit der Hochgerichtsbarkeit. I. Tatbestand Entsprechend der Wortherkunft (mhd. mort, ‘treulose, unehrliche Tötung’; weiter dagegen der ältere Wortstamm, idg. *mer-, lat. mordrum, engl. “murder”, franz. «meutre») bestand das ...
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