Die M. war das wichtigste Organ der Willensbildung im genossenschaftlich verfassten Handwerk (Genossenschaft, Zunft). In diesen Versammlungen, die am Morgen „tagten“ (Tag und Nacht) war das streng formalisierte Verfahren (gemeine, gebotene und Hohe M.) bei der Entscheidung von Streitigkeiten in erster Linie auf eine Schlichtung ausgerichtet. Verstärkt wurde die Rechtskraftwirkung und Unterwerfung unter die gemeinschaftlich gefassten Beschlüsse (Wilküre= Willkür) durch das Konsensprinzip ...
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