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Artikel Munt, Muntwalt
Band III

Munt, Muntwalt

Ogris, Werner / Olechowski, Thomas

Auszug aus dem Inhalt von Munt, Muntwalt

I. Sprachliches M. (ahd., mhd.) oder Mund (afrs., ags., an., as., got.) bedeutet v.a. Schutz und Schirm oder Herrschaft. Ein etymologischer Zusammenhang mit nhd. Mund (dem Körperorgan), der in der älteren Forschung etwa von Waitz und Zöpfl vermutet wurde (der Vormund sei demnach derjenige, der für das Mündel spreche), besteht nicht; vielmehr haben schon J. Grimm, Heusler und Stobbe zu Recht auf den Zusammenhang von M. mit lat. manus (‘Hand’) und mandare (‘anvertrauen’) ...

Verweise

Munt, Muntwalt verweist auf folgende Stichwörter
Abschichtung Abt, Abtei Aussetzen eines Kindes Buße Entführung Freigelassene Friedelehe Gericht Geschäftsfähigkeit Gewere Haus Heiratszwang Herrschaft Hochzeitsbräuche Hörige Immunität Juden Kaufmann, Kaufleute Kindestötung Kleriker König Königsgericht Königsschutz Morgengabe Mündelgut Mündigkeit Notverkauf von Frau und Kind Obrigkeit Patria potestas Rezeption des römischen Rechts Sachsenspiegel Schutz, Schutzprivilegien Schutz und Schirm Schwabenspiegel Sippe Unfreie Vermögen Vogt, Vogtei Vormundschaft Waisen

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Munt, Muntwalt:
Aussetzen eines Kindes Entführung Familie, Familienrecht Frauenraub Friedelehe Gleichberechtigung der Geschlechter Haus Heiratserlaubnis Heiratszwang Hochzeitsbräuche Kinderehe Konsens Mithio Östgötalagh Pankarte Patria potestas Prügelstrafe

Schlagwort

Dem Stichwort Munt, Muntwalt ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Familienrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.munt_muntwalt

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