M. ist eine räumlich begrenzte Freiung, die der Gerichtsbarkeit einer Stadt oder eines anderen Richters entzogen und mit eigener Gerichtsbarkeit ausgestattet war. Typischerweise wird unter M. die engere Immunität der Dome, Stifte und Klöster mit den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden der geistlichen und weltl. familia verstanden. Daneben heißen M. auch adelige Dörfer (Schwaben), durch bes. Bußen geschützte Friedensbezirke im Stadtkern (Nürnberg) oder auf Burgen (Hessen). Die Ursprünge der ...
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