N. ist ein nicht klar abgrenzbarer Sammelbegriff für die rechtl. Regelung der Führung, des Erwerbes und des Schutzes von Namen. Zum größten Teil gehört das N. dem Zivilrecht an, allerdings strahlt es in das Öffentliche Recht aus (Namensänderung), teilweise kann es beiden Rechtsgebieten zugerechnet werden (Personenstandsrecht). Der Sache nach lässt sich N. in Recht des Namenserwerbs, der Namensänderung und des Namensschutzes aufteilen. Der Erwerb des Familiennamens erfolgt durch ...
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Dem Stichwort Namensrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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