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Artikel Ne bis in idem
Band III

Ne bis in idem

Sellert, Wolfgang

Auszug aus dem Inhalt von Ne bis in idem

N. ist ein aus der Sentenz de eadem re ne bis agatur abgeleiteter sprichwörtlicher Rechtssatz, der in dieser Kurzform eine Sprachbildung der gemeinrechtl. Prozessrechtswissenschaft ist. Er besagt, dass ein Gericht über dieselbe Streitsache oder Straftat nicht zweimal urteilen darf. Damit soll einerseits die unnötige Anhäufung von Prozessen vermieden und andererseits der einzelne davor geschützt werden, dass ein abgeschlossenes Prozessverfahren nochmals gegen ihn eingeleitet wird. Dieser ...

Verweise

Ne bis in idem verweist auf folgende Stichwörter
Akkusationsprozess Constitutio Criminalis Carolina Corpus Iuris Canonici Corpus Iuris Civilis Eid Inquisitionsprozess Kanonistik Kleriker Lex Romana Visigothorum Nationalsozialismus Naturrecht Rechtskraft Rezeption des römischen Rechts Rota Romana Strafprozess Straftat

Schlagwörter

Dem Stichwort Ne bis in idem sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Rechtsregel und Rechtssprichwort; Strafe und Strafrecht; Grundrechte; Gerichtsverfahren;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.ne_bis_in_idem

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