N. (decima, decimatio novalium, decima novalis; Novalzehnt, Rottzehnt, Bruchzehnt) wurde in MA und NZ zunächst überwiegend als Getreideabgabe von neu gerodetem oder durch sonstigen Landesausbau agrarischer Nutzung zugeführtem Land erhoben. Während die ältere Forschung dem N. auch einen Charakter als weltliche Steuer einräumen wollte, wird der N. inzwischen „als eine spezielle Form des allgemeinen Kirchenzehnten“ (Schulze, 953; Kirchenzehnt) angesehen, der jedoch zwischen Bischöfen, ...
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