Das N. entstand aus der spätant., von Privaten oder Berufsschreibern geschriebenen Doppelurkunde. Dafür waren Di- oder Triptychen aus Holz oder Bronze, die den Text zweimal enthielten, besonders geeignet. Die Innenschrift war mit den Siegeln der Zeugen verschlossen und somit fälschungssicher, die Außenschrift referierte den Inhalt der Urkunde. Waren die Siegel verletzt, war das Dokument ungültig. Es nannte Ort, Zeitpunkt, Geschäft, Garantien und Klauseln und ggf. den Schreiber. Aussteller, ...
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