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Artikel Notzucht
Band III

Notzucht

Roth, Andreas

Auszug aus dem Inhalt von Notzucht

N. (von mhd. notzuhten, ahd. notzogon, ‘einen Notzug machen, d.h. eine Frau mit Gewalt entführen’) wird auch als not (‘Gewalt’), nunft (‘Nehmen mit Gewalt’) oder friesisch nedmond bezeichnet. Der Begriff umschreibt die Erzwingung geschlechtlichen Umgangs durch Gewalt oder mit Drohung. Ein entsprechendes Verhalten wurde im röm. Recht als crimen vis mit dem Tode bestraft und konnte in dieser allgemeinen Fassung auch an Männern begangen werden. Die Leges (Leges barbarorum) drohen ...

Verweise

Notzucht verweist auf folgende Stichwörter
Beweis Buße Constitutio Criminalis Carolina Delikt Ehe Ehre Frauenraub Gerichtsverfahren Gerüfte Leges barbarorum Nötigung Peinliche Strafen Prostitution Sachsenspiegel

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Notzucht:
Das Gerüfte ist der Klage Beginn Entführung Entmannung Ertränken Gebärden Gerüfte Halle-Neumarkter Recht Haustür Helmbrecht Hochgerichtsbarkeit Jodute Klage Konstitutionen von Melfi Landgericht Lebendig begraben Leibesstrafen Leobschützer Rechtsbuch Maiestas Carolina Niedergericht, Niedergerichtsbarkeit

Schlagwörter

Dem Stichwort Notzucht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Missetat; Strafe und Strafrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.notzucht

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