Nüchternheit (N.), nüchtern bezeichnet allgemein einen Zustand des menschlichen Körpers, der dadurch charakterisiert ist, dass keine Speisen oder Getränke vor einer bestimmten Handlung bzw. vor einem bestimmten Zeitpunkt aufgenommen worden sind bzw. werden. Ein Weg dorthin war und ist das Fasten. Ein Kapitular (Kapitularien) Karls der Großen (um 803) verpflichtete den Grafen, das Gericht nur nüchtern abzuhalten: nec placitum comes habeat nisi ieiunus (MG Cap. I, 429).Im Sachsenspiegel Ldr ...
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