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Artikel Nürnberger Gesetze
Band IV

Nürnberger Gesetze

Mertens, Bernd

Auszug aus dem Inhalt von Nürnberger Gesetze

Als „N.“ werden die am 15.09.1935 anlässlich eines Reichsparteitags der NSDAP in Nürnberg von dem kurzfristig dorthin einberufenen Reichstag beschlossenen Gesetze bezeichnet: Gesetz zum Schutze des dt. Blutes und der dt. Ehre („Blutschutzgesetz“), Reichsbürgergesetz, Reichsflaggengesetz. Die ersten beiden Gesetze waren zusammen mit den dazu ergangenen späteren AusführungsVO zentrale Bausteine der NS-Rassegesetzgebung (Nationalsozialistisches Recht). Das „Blutschutzgesetz“ verbot ...

Verweise

Nürnberger Gesetze verweist auf folgende Stichwörter
Nationalsozialistisches Recht Nürnberg

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Nürnberger Gesetze:
Gerichtsverfassung Juden Nationalsozialistisches Recht Notar, Notariat Nürnberg

Schlagwörter

Dem Stichwort Nürnberger Gesetze sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Gesetz; Nationalsozialismus;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.nuernberger_gesetze

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