Die N. von 1479 gilt als „Prototyp der am Beginn der Neuzeit stehenden Quellengattung der Reformationen“ (Köbler, Einleitung, XX), die im Zuge der Rezeption einheimisches und röm. Recht kombinieren (Rezeption des römischen Rechts). Das dem Zivilrecht und Zivilprozessrecht gewidmete Werk ist erster Höhepunkt einer während der Reichsreformepoche (Reichsreform) auch in Nürnberg einsetzenden Rechtsetzungswelle. 1479 abgeschlossen, wird es 1484 als erstes dt. Stadtrecht gedruckt und später ...
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