Auszug aus dem Inhalt von Nullum crimen sine poena
Der Satz, dass kein Verbrechen ohne Strafe bleiben dürfe, bezeichnet ein rechtspolit. Gegenprogramm zu dem heute in vielen Teilen der Welt anerkannten Grundsatz, dass nur bestraft werden könne, was ein Gesetz mit Strafe belege: nulla poena sine lege. Bis in das 18. Jh. hinein griffen Richter auf crimina extraordinaria zurück, um als strafwürdig erachtetes Verhalten, das keinem Straftatbestand (Straftat) entsprach, bestrafen zu können. Noch moderne Rechtsphilosophen wie Pufendorf ...
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